Merkblatt für den Bauherrn: Notwendige Bauunterlagen

(Gemäß Bauvorlagenverordnung mit Stand vom 10. November 2007, GVBl S. 792)

Alle Unterlagen sind grundsätzlich dreifach einzureichen, aufgeteilt in grüne, gelbe und rote Planmappe.
Merkblatt für den Bauherrn (pdf)

Amtlicher beglaubigter Lageplan + Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Zu beziehen gegen eine Gebühr über das Vermessungsamt Rosenheim, Münchener Straße 23

  • Nicht älter als ein halbes Jahr
  • Lageplan als Original ohne Eintragungen für die Bauaufsichtsbehörde und je eine Kopie in die weiteren Planmappen
  • Lageplan in Kopie mit folgenden Eintragungen (auch im Plan integriert möglich):
    • Lage und Außenmaße des Bauvorhabens
    • Abstände zu anderen baulichen Anlagen und öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen
    • Baumbestand, Brunnen, Abfallgruben, Dungstätten, Hochspannungsleitungen, unterirdische Leitungen soweit bekannt

Bauzeichnungen

  • Maßstab 1:100
  • Angefertigt und unterschrieben durch bauvorlageberechtigte Person (z. B. Architekt, Ingenieur, Bautechniker oder bestimmte Handwerksmeister)
  • Von den im Liegenschaftskataster angegebenen Nachbarn unterschrieben
  • Mit folgenden Darstellungen:
    • Ansichten der geplanten baulichen Anlage mit Darstellung des vorhandenen und des künftigen Geländes
    • Grundrisse aller Geschosse und des nutzbaren Dachraums mit Angabe der vorgesehenen Nutzung aller Räume, Kamine, Feuerstätten, ortsfeste Behälter für brennbare Flüssigkeiten und Gase, Aborte, Badewannen, Duschen
    • Schnitte mit den Geschosshöhen, lichten Raumhöhen, Verlauf von Treppen und Rampen, Anschnitt des vorhandenen und des künftigen Geländes
      Ggf. Brandschutzvorkehrungen (Brandwände, Unterdecken, Feuerschutztüren)
  • Entwässerungsplan Zeichnerische Darstellung der Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Regenwasser).

Formulare

Die folgenden Formulare müssen jedem Bauantrag beiliegen:

  • Antragsformular für Bauantrag / Genehmigungsfreistellung / Vorbescheid
  • Baubeschreibung und Berechnung (GRZ, GFZ, Wohn- u. Nutzflächenberechnung, Kosten, etc.)
  • Bautätigkeitsstatistik
  • Stellplatznachweis gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Frasdorf (auch im Plan darzustellen)
  • Erklärungsformular zur Niederschlagswasserbeseitigung

Die Formulare und die zugehörigen Mappen sind im Schreibwarenhandel erhältlich

Die Formulare sind auch im Internet verfügbar: Auf unserer Homepage, Bauamt-Formularservice, oder der Website des Landratsamtes Rosenheim. 

Weitere Unterlagen (abhängig vom Bauvorhaben)

  • Befreiungs- oder Abweichungsantrag mit Begründung (falls Abweichungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans erforderlich sind) Antragsformular bei der Gemeindeverwaltung erhältlich!
  • Wenn kein Anschluss an das gemeindliche Netz: Angaben über Grundstücksentwässerung und die Wasserversorgung (Lage und Ausführung vorhandener und geplanter Leitungen, Brunnen, Kleinkläranlage, Sickeranlage oder Einleitung in Gewässer (Überprüfung der Erlaubnisfreiheit, oder wasserrechtliche Erlaubnis notwendig))
  • Standsicherheitsnachweis , soweit er bauaufsichtlich geprüft wird, andernfalls die Erklärung des Tragwerkplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs der Anlage 2
  • Wärmeschutznachweis (EnEV)
  • Schallschutznachweis
  • Bei Abbruch vorhandener Anlagen: Konstruktionsbeschreibung und Abbruchvorgang
  • Betriebsbeschreibung – Bei gewerblichen Bauvorhaben sind Beschreibung und Darstellung der Tätigkeit des Betriebes, der Betriebsablauf, die Anzahl der Beschäftigten usw. enthalten
  • soweit erforderlich, die Erklärung der Übernahme einer Abstandsfläche

Ihre Ansprechpartner bei der Gemeinde: Herr Hoffmeyer, Hauptstraße 32, 83112 Frasdorf, Zi.O4 (Tel.: 08052 1796-17, Fax: 08052 1796-18, E-Mail: olaf.hoffmeyer@frasdorf.de)

Zuständige Bauaufsichtsbehörde: Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim