
Gemeinde
Bekanntmachung
(Art. 52 Abs. 1 GO)
Teilnehmerbegrenzung bei Gemeinderatssitzungen
In den Gemeinderatssitzungen, die aktuell in der Lamstaohalle stattfinden, ist eine Begrenzung auf 50 Personen nach § 5 Abs. 2 und §§ 15 der 7. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und unter Beachtung der sonstigen hygieneschutzrechtlichen Anforderungen erforderlich.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sich vorab bei der Gemeindeverwaltung telefonisch 08052/1796-0 oder per Mail an rathaus(at)frasdorf.de für die jeweilige Gemeinderatssitzung anzumelden.
Sollten Sie sich per Mail anmelden, erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung zur Gemeinderatssitzung.
Wir bitten Sie, dass
- vor der Lamstoahalle keine Menschenansammlungen stattfinden,
- in der Lamstoahalle besteht auch am Sitzplatz eine Maskenpflicht,
- die Bestuhlung nicht verstellt werden darf.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und laden Sie gerne zu den anstehenden Gemeinderatssitzungen ein.
Frasdorf, den 08.12.2020
Daniel Mair
Erster Bürgermeister